Arbeitsrecht

Wir beraten, vertreten außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich mit hoher fachlicher Expertise:

Bei der Prüfung von Arbeitsverträgen

• Bei der Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Regelungen
• Einhaltung von tariflichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen
• Bei Versetzungen
• Bei Änderungen der Regelungen des Arbeitsvertrag, sind Regelungen - etwa Verfallklauseln - u.U. unwirksam

Bei Entgeltansprüchen und Ansprüchen auf Sonderzahlungen

• Bei einseitiger Kürzung der Arbeitsvergütung
• Bei Kürzung oder Wegfall von Sonderzahlungen unter Berufung auf den Freiwilligkeitsvorbehalt

Bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

• Wenn beispielsweise die Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird

Urlaubansprüche

• Bei der zeitlichen Lage des Urlaubs
• Bei der Urlaubsvergütung und bei Urlaubsgeld
• Bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen, wenn beispielsweise der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte

Bei Überstunden, Arbeitszeitregelungen

• Wenn zu viele Überstunden verlangt werden
• Wenn Überstunden nicht bezahlt werden
• Wenn die Arbeitszeit den gesetzlichen Rahmen übersteigt

Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

• Wenn das Wettbewerbsverbot ganz oder teilweise unwirksam ist
• Wenn keine oder eine zu geringe Karenzentschädigung bezahlt wird
• Wenn der Verdienst falsch auf die Karenzentschädigung angerechnet wird

Bei Kündigungen und Änderungskündigungen

• Prüfung der Kündigungsgründe und der Sozialauswahl
• Prüfung der erforderlichen Zustimmungserklärungen von Behörden wie Integrationsamt (z.B. im Falle der Kündigung von Schwerbehinderten oder während der Elternzeit)
• Erhebung der Kündigungsschutzklage/ Änderungsschutzklage
• Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruches

Bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen

• Verhandlung, Entwurf und Abschluss von Vereinbarung
• Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen mit Abfindungen

Bei Prüfung von Sozialplänen und Interessensausgleich

• Wenn bei einem Punkteschema für die Bemessung der Abfindung die Daten des Arbeitnehmers unzureichend oder falsch berücksichtigt wurden
• Wenn der Arbeitnehmer wegen seines Alters diskriminiert wird

Über Ansprüche aus Mutterschutzgesetz und Elternzeit und auf Teilzeit

• Wenn während der Schutzfristen gekündigt wird
• Wenn während der Elternzeit kein Urlaub gewährt wird
• Wenn nach der Elternzeit die Arbeitszeit nicht reduziert wird

Bei Anpassung des Arbeitsplatzes aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen

• Bei der Durchsetzung von leidensgerechten Arbeitsplätzen, erforderlichenfalls der krankheitsbedingten Abwicklung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die häufig damit einhergehende Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen

Bei Betriebsänderungen und Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber

• Wurde die Sozialauswahl richtig vorgenommen
• Wurde ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt
• Wer haftet für rückständige Vergütung

 

 

Anwaltskanzlei
Steinhilber & Guardiera

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72124 Pliezhausen

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