Arbeitsrecht
Wir beraten, vertreten außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich mit hoher fachlicher Expertise:
Bei der Prüfung von Arbeitsverträgen
• Bei der Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Regelungen
• Einhaltung von tariflichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen
• Bei Versetzungen
• Bei Änderungen der Regelungen des Arbeitsvertrag, sind Regelungen - etwa Verfallklauseln - u.U. unwirksam
Bei Entgeltansprüchen und Ansprüchen auf Sonderzahlungen
• Bei einseitiger Kürzung der Arbeitsvergütung
• Bei Kürzung oder Wegfall von Sonderzahlungen unter Berufung auf den Freiwilligkeitsvorbehalt
Bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
• Wenn beispielsweise die Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird
Urlaubansprüche
• Bei der zeitlichen Lage des Urlaubs
• Bei der Urlaubsvergütung und bei Urlaubsgeld
• Bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen, wenn beispielsweise der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte
Bei Überstunden, Arbeitszeitregelungen
• Wenn zu viele Überstunden verlangt werden
• Wenn Überstunden nicht bezahlt werden
• Wenn die Arbeitszeit den gesetzlichen Rahmen übersteigt
Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
• Wenn das Wettbewerbsverbot ganz oder teilweise unwirksam ist
• Wenn keine oder eine zu geringe Karenzentschädigung bezahlt wird
• Wenn der Verdienst falsch auf die Karenzentschädigung angerechnet wird
Bei Kündigungen und Änderungskündigungen
• Prüfung der Kündigungsgründe und der Sozialauswahl
• Prüfung der erforderlichen Zustimmungserklärungen von Behörden wie Integrationsamt (z.B. im Falle der Kündigung von Schwerbehinderten oder während der Elternzeit)
• Erhebung der Kündigungsschutzklage/ Änderungsschutzklage
• Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruches
Bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
• Verhandlung, Entwurf und Abschluss von Vereinbarung
• Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen mit Abfindungen
Bei Prüfung von Sozialplänen und Interessensausgleich
• Wenn bei einem Punkteschema für die Bemessung der Abfindung die Daten des Arbeitnehmers unzureichend oder falsch berücksichtigt wurden
• Wenn der Arbeitnehmer wegen seines Alters diskriminiert wird
Über Ansprüche aus Mutterschutzgesetz und Elternzeit und auf Teilzeit
• Wenn während der Schutzfristen gekündigt wird
• Wenn während der Elternzeit kein Urlaub gewährt wird
• Wenn nach der Elternzeit die Arbeitszeit nicht reduziert wird
Bei Anpassung des Arbeitsplatzes aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
• Bei der Durchsetzung von leidensgerechten Arbeitsplätzen, erforderlichenfalls der krankheitsbedingten Abwicklung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die häufig damit einhergehende Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen
Bei Betriebsänderungen und Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber
• Wurde die Sozialauswahl richtig vorgenommen
• Wurde ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt
• Wer haftet für rückständige Vergütung
Anwaltskanzlei
Steinhilber & Guardiera
Marktplatz 5
72124 Pliezhausen
Telefon: 07127 / 890836
Telefax: 07127 / 890837
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