Medizinrecht

Wir beraten, vertreten außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich mit hoher fachlicher Expertise:

Die/den Patient*In

• Bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern

Die/ den Geschädigte*n

• Als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Schädiger

Die/den Verunfallte*n

• Bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Körperschäden gegen die private Unfallversicherung oder gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die/den Berufsunfähige*n

• Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die/den Kranken- oder Rentenversicherte*n

• Bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Krankentagegeld, Krankengeld, Kostenerstattung,

Die/den Arbeitnehmer*in

• Bei der Durchsetzung von leidensgerechten Arbeitsplätzen, erforderlichen-falls der krankheitsbedingten Abwicklung/Beendigung des Arbeits-verhältnisses und die häufig damit einhergehende Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen (siehe auch unter Rechtsgebiet Arbeitsrecht)

Arzthaftungsrecht

In Arzthaftungssachen wegen Behandlungsfehlern vertreten wir ausschließlich Patienten.

Oft ist vorab zu klären wer überhaupt haftet, besonders bei Gemeinschaftspraxen, Krankenhäusern oder wenn Sie als Patient*In von verschiedenen Ärzt*Innen behandelt wurde.

Es handelt sich in Ihrem Fall z.B. um eine Fehlbehandlung im Rahmen einer Geburt, bei einer Operation, bei einer Schönheitsoperationen, bei einer ungeeigneten oder falsch dosierten Medikamentenverabreichung, bei einem diagnostischen Eingriff mit schweren gesundheitlichen Schäden wie einem Geburtsschaden, einer Lähmungen, einer erforderlichen Amputationen, einer Erblindung, einer Ertaubung, einem langwierigen Heilungsverlauf mit langer intensivmedizinischer Behandlung usw.,

Das verlangt in jeden speziellen Fall die Einarbeitung in die Krankengeschichte mit Auswertung oft sehr umfangreicher Behandlungsunterlagen und die Bewertung der zugrunde liegenden medizinischen Problematik. Sodann ist der Fall unter Berücksichtigung der sehr ausgefeilten Rechtsprechung zu beurteilen.

Außergerichtlich kann die Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei den verschiedenen Ärztekammern für eine gutachterliche fachärztliche Einschätzung sinnvoll sein. Mit dem fachärztlichen Gutachten kann mit dem Haftpflichtversicherer in Verhandlungen über den Schadenersatz getreten werden.

Wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern, muss  ein Klagverfahren eingeleitet werden.

Hier kommt es oft auf die Beweislast an. Die/der Mandant*In muss grundsätzlich den Behandlungsfehler und den eingetretenen Schaden beweisen, wobei ihm oft Beweiserleichterungen, unter Umständen sogar eine Beweislastumkehr zugutekommen kann. Das Gericht wird in der Regel nicht ohne die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens entscheiden können. Oft gelingt auch im gerichtlichen Verfahren eine gütliche Einigung.

Mandate in Arzthaftungssachen sind für den Anwalt besonders anspruchsvoll:
Das liegt zum einen daran, dass der geschädigte Patient oft einen langen Leidensweg hinter sich hat und der besonderen Betreuung bedarf, die er bei uns erfährt. Zum anderen weiß der die Mandant*In/Patient*In oft gar nicht, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wer in Anspruch zu nehmen ist.

Wenn dann von einem Schadenersatzanspruch des/der Patient*In auszugehen ist, müssen die verschiedenen Ansprüche ermittelt werden..

Der/die geschädigte Patient*In steht oft vor einem Scherbenhaufen.
Wir helfen ihm bei der rechtlichen Einordnung der Schäden und deren Geltendmachung, sei es ein Schmerzensgeldanspruch oder beispielsweise ein Verdienstausfall.
Wir gehen dabei auf die jeweilige Situation des/der Mandant*In ein mit der erforderlichen fachlichen Expertise und ohne Scheu vor der Ärzteschaft und großen Schäden.

Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung
Ansprüche der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ansprüche der privaten oder gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung

Oft lehnen die Versicherungsgesellschaften durch unzutreffende Argumentation eine Schadensregulierung zu Unrecht ab oder verzögern die Regulierung so lang, dass der Versicherte aufgibt. Wir prüfen den Eintritt des Leistungsfalles und Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen anhand der zugrunde liegenden – oft komplizierten und häufig unverständlichen Vertragsbedingungen und setzen diese außergerichtlich und notfalls gerichtlich gegenüber der Versicherung durch.

Zusätzlich ist in diesen Fällen immer die Bewertung und der Nachweis der gesundheitlichen Schäden anhand der Behandlungsunterlagen unerlässlich.

Wichtig ist zu wissen und zu beachten, dass schon allein wegen Nichteinhaltung von Fristen die Leistungsansprüche untergehen können.

Ansprüche bei Körperschäden gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung aus Verkehrsunfall

Nach einem Autounfall mit schweren Körperverletzungen und langwierigen gesundheitlichen Folgeschäden übernehmen wir die Schadensregulierung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers/ bzw. –gegners.

Vertretung des Geschädigten im Strafverfahren als Nebenkläger

Bei Arztfehlern kommt in manchen Fällen auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens/Strafverfahrens z.B. durch die Erstattung einer Strafanzeige oder bei einer unnatürlichen Todesursache wegen Körperverletzung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung in Betracht. Wir vertreten die geschädigten Patient*Innen oder die Angehörigen Verstorbener als Nebenkläger im Strafverfahren.

Ansprüche des/der Arbeitnehmer*In

• Siehe bei Fachgebiet Arbeitsrecht

 

Anwaltskanzlei
Steinhilber & Guardiera

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