Vertragsrecht
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…was ist Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht ist umfangreich, die zahlreichen Vorschriften und Regelungen sind nicht einheitlich zusammengefasst Ein Mandant, der Antworten auf vertragsrechtliche Fragen braucht, muss schon genau wissen, wo er danach suchen muss. Der Gesetzgeber hat für das Vertragsrecht keinen expliziten, an einer bestimmten Stelle im Gesetz verankerten Bereich vorgesehen. Daher sucht man im Gesetz vergeblich nach dem Kapitel „Vertragsrecht“.
... was dürfen die Vertragsparteien vereinbaren und was ist dabei zu beachten?
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, die meisten Verträge können inhaltlich und formal frei gestaltet werden. Für manche Vertragstypen schreibt das Gesetz allerdings eine bestimmte Form vor. Je nach Vertragsinhalt (Vertragsgegenstand) oder den beteiligten Vertragsparteien unterscheidet man verschiedene Vertragsarten. Der häufigste Vertrag des Alltags ist der Kaufvertrag. Darüber hinaus gibt es im Privatrecht unter anderem den Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Bauvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder Versicherungsvertrag.
...gehören allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwingend in jeden Vertrag?
Anwendung finden die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern abgeschlossen werden; AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Vertrags geworden sind: Der
Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Andernfalls bleibt zwar der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam, es
gelten jedoch nicht die AGB, sondern gesetzliche Bestimmungen. eine Anwendung dieser Regeln zwischen Unternehmern hingegen findet nur
eingeschränkt statt.
... wie kann man ein Rechtsgeschäft wieder rückgängig machen?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man von jedem Vertrag innerhalb einer gewissen Zeit zurücktreten kann. Ein generelles Rücktrittsrecht sieht das Vertragsrecht nicht vor. Erst nach einer Vertragspflichtverletzung (z.B. eine mangelhafte Lieferung oder verspätete Lieferung bei einem Kaufvertrag ergeben sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche z.B. auf einen Rücktritt vom Vertrag. Neben dem gesetzlichen Rücktrittsrecht gibt es noch das
Widerrufsrecht – diese beiden Begriffe werden oft verwechselt. Das Widerrufsrecht gilt vorrangig für bestimmte Vertragsarten z.B. Fernabsatzgeschäfte, Haustürgeschäfte, Versicherungsverträge, Verbraucherkreditverträge
... unter welchen Voraussetzungen kann man einen Vertrag kündigen?
Manche Verträge würde man gerne frühzeitig beenden. Dabei handelt sich um sogenannten Dauerschuldverhältnisse. Das Vertragsrecht sieht die Kündigung aus wichtigem Grund vor. Nach § 314 BGB liegt ein wichtiger Grund dann vor, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“
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